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   BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71   

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https://dejure.org/1972,1896
BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71 (https://dejure.org/1972,1896)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1972 - VII C 8.71 (https://dejure.org/1972,1896)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1972 - VII C 8.71 (https://dejure.org/1972,1896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
    Den Straßenverkehrsbehörden ist es, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (BVerwGE 27, 181; 37, 116), [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]verwehrt, durch Anordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO auf öffentlichem Straßenland private Parkplätze für Behördenfahrzeuge oder Fahrzeuge diplomatischer oder konsularischer Vertretungen zu schaffen.

    Daß im vorliegenden Fall auch nicht höherrangiges Recht, wie allgemeine Regeln des Völkerrechts oder des Völkergewohnheitsrechts vorhanden sind, um die Anordnung zu rechtfertigen, hat der Senat in BVerwGE 37, 116 (121 f.) [BVerwG 22.01.1971 - VII C 42/70] dargelegt.

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
    So kann, wie der Senat bereits in BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66] ausgesprochen hat, die zeitliche Beschränkung des Parkens angeordnet werden, wenn bei Parkraumnot ein schnellerer Umsatz des Parkraums und damit eine Verminderung der auf Parkplatzsuche herumfahrenden Fahrzeuge erreicht werden soll.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
    Den Straßenverkehrsbehörden ist es, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (BVerwGE 27, 181; 37, 116), [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]verwehrt, durch Anordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO auf öffentlichem Straßenland private Parkplätze für Behördenfahrzeuge oder Fahrzeuge diplomatischer oder konsularischer Vertretungen zu schaffen.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
    Den Straßenverkehrsbehörden ist es, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (BVerwGE 27, 181; 37, 116), [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]verwehrt, durch Anordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO auf öffentlichem Straßenland private Parkplätze für Behördenfahrzeuge oder Fahrzeuge diplomatischer oder konsularischer Vertretungen zu schaffen.
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    d) Denselben Begründungsmangel weist die Beschwerde auf, soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9), vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116) und vom 8. September 1972 - 7 C 8.71 - (Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 11) daraus herleiten will, dass das Berufungsgericht in seinem Beschluss zugrunde gelegt habe, Besucher der kirchlichen Einrichtungen dürften den ... zum Parken nutzen (dort B.4.).
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